Stallordnung

  1. Stallanlage
    1. Zur Stallanlage gehören
      1. die Stallungen
      2. die Reithalle
      3. das Waschhaus / Toiletten im Wohnhaus
      4. der Stroh- und Heulagerplatz
      5. die Paddocks
      6. die Weiden
    2. Das Betreten aller sonstigen Nebengebäude ist nicht gestattet.
    3. Unbefugten ist das Betreten der Anlage nicht gestattet.
    4. Die Stallruhe von 21.30 Uhr bis 05.00 Uhr ist einzuhalten.
    5. Das Rauchen im Stallbereich, der Reithalle und im Bereich des Stroh- und Heulagerplatzes ist nicht gestattet.
    6. Das Betreten fremder Boxen sowie das Füttern fremder Pferde ist streng verboten. Nur mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzer kann dies gestattet werden.
    7. Es ist verboten, offenes Futter oder Futterreste herumstehen zu lassen.
    8. Für die Reithalle gilt die gesonderte Reithallenordnung.
    9. Tore und Zäune auf den Weiden sind geschlossen zu halten. Weidezaungeräte sind wieder einzuschalten, wenn sich noch andere Pferde auf der Weide befinden. Andernfalls ist sicherzustellen, dass die Weidezaungeräte ausgeschaltet sind. Nicht mehr benötigte Weidezaungeräte sind beim Stallverantwortlichen wieder abzugeben.
    10. Verursachte oder entdeckte Schäden auf der Anlage sind unmittelbar dem Stallverantwortlichen zu melden.
  2. Ordnung und Sauberkeit
    1. Im Stall ist Ordnung und Sauberkeit zu halten. Putzplätze, Stallgassen sowie Heu- und Strohlager sind nach Benutzung zu fegen.
    2. Mistkarren nicht mit Inhalt stehen lassen, sondern sofort im Mistcontainer entleeren. Mist im Mistcontainer ist breit zu machen und festzutreten. Die geleerte Karre an den vorgesehenen Platz zurückstellen!
    3. Zigarettenkippen/Kaugummi und ähnliches gehören in den Müll und nicht auf den Boden, Mistcontainer oder in den Gulli. Papier, Plastik und sonstiger Müll gehört in die entsprechenden Mülltonnen/-säcke.
    4. Mistgabel, Mistboy, Besen, Schaufel usw. sind nach Benutzung an ihren Platz zurückzustellen.
    5. Die Toiletten / das Waschhaus sind sauber zu halten.
    6. Im Heu-/Strohlager ist immer nur je ein Heu- und Strohballen zu öffnen. Wird ein neuer Ballen benötigt, so ist immer der oberste Ballen zuerst zu öffnen.
  3. Kinder und Hunde
    1. Da wir allen Kindern einen sicheren Umgang mit Pferden wünschen, ist die Achtsamkeit von Reitern und den Aufsichtspersonen für die Kinder, besondere Aufmerksamkeit zu erbringen. Die Aufsichtsperson(en) sind gebeten, Ihre Kinder im Umgang mit dem Pferd zu schulen, indem Sie das Bewusstsein prägen, dass Herumtoben, Schreien oder hektische Bewegungen ein Pferd erschrecken kann und somit Gefahr für alle Beteiligten droht. Die Pferdehalter sollten bei jungen oder schreckhaften Pferden viel Abstand zu Kindern halten und diese freundlich darauf hinweisen, wenn Gefahr für Mensch und Tier besteht.
    2. Hunde sind immer willkommen und dürfen auf der Anlage frei laufen, müssen aber unter ständiger Beaufsichtigung sein. Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich sein. Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Jeder Hundehalter der seinen Hund mitbringt, muss eine entsprechende Versicherung haben. Das Mitbringen von Hunden erfolgt auf eigene Gefahr.
  4. Umwelt- & Naturschutz
    1. Auch wir möchten Strom und Wasser sparen, daher bitte das Licht nur so lange brennen lassen, wie es benötigt wird. Das Waschen der Pferde ist grundsätzlich auf die nötige Dauer zu beschränken. Der Letzte, der abends den Stall verlässt, schaltet das Licht aus und sorgt dafür, dass alle Türen verschlossen sind.
    2. In den Mistcontainer darf nur Mist, Grasschnitt und sonstige leicht verrottbare organische Abfälle. Keine Bindfäden, Plastik oder sonstiger Müll!
    3. Bei Ausritten sind bewirtschaftete Felder tabu. Es ist auf den Wegen zu bleiben.
  5. Sattelkammer
    1. Jeder Box steht ein zugewiesener Platz in der Sattelkammer, sowie ein Sattel- und Trensenhalter zu Verfügung. Sättel, Trensen, Putzboxen und sonstiges Zubehör müssen nach Gebrauch ordnungsmäßig wegen Verletzungsgefahr dort zurückgebracht werden. Herumliegende Sachen (Hufauskratzer, Gerten etc.) auf der Anlage werden eingesammelt und regelmäßig entsorgt. Keine Wertgegenstände in der Sattelkammer lagern. Es wird keinerlei Haftung übernommen!
    2. Fremde Sättel, Schränke, Putzkisten, Futtermittel usw. sind für jeden grundsätzlich tabu.
  6. Gegenseitiges Miteinander
    1. Alle Pferdebesitzer sowie deren Reitbeteiligungen haben sich so zu verhalten, dass sich niemand persönlich beleidigt fühlt. Es sollen keine Schimpfwörter, welche die guten Sitten verletzen, fallen. Missverständnisse, Differenzen oder Kritik sind sachlich und mit demjenigen, den es betrifft, persönlich zu klären. Jede(r) Pferdebesitzer/-in oder Reitbeteiligung, die/der nachweislich seine Differenzen öffentlich (auch im Internet oder über moderne Kommunikationsmittel) ausfechtet, und zwar derart, dass hiermit der Ruf der Anlage geschädigt wird, muss die Anlage umgehend verlassen.

Am besten geht alles immer miteinander, das heißt, wer sich untereinander abspricht und einander entgegenkommt wird auch am meisten Spaß und Freude auf der Anlage und am Umgang mit den Pferden haben. Sei freundlich zu allen, die dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner.

Diese Stallordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden. Bei wiederholter Missachtung der Stallordnung kann jederzeit ein Benutzungs- und Betretungsverbot gegenüber den betreffenden Personen ausgesprochen werden.

Stand: 15.05.2022